Bei jeder größeren Investition in die eigenen 4 Wände oder in ein Mietshaus stellt sich die Frage der Bezahlung oder der einer möglichen Finanzierung. Die Möglichkeiten unterscheiden sich grundsätzlich von der geplanten Heizungsanlage. Spart eine neue Heizung erhebliche CO2 Emissionen ein kommen im Regelfall einmalige Förderungen in Form von Zuschüssen in Betracht sowie Förderfinanzierungen, die im Regelfall von der KFW unterstützt werden. Das gilt im Regelfall aber nur für den Einsatz von erneuerbaren Energien wie bei einer Pelletheizung oder bei einer Wärmepumpe.
Daher werden wir die Heizungen unterschiedlich betrachten:
Wie finanziere ich eine Gas-Brennwertheizung?
Diese Heizungsanlage wird dann auch zukünftig mit dem fossilem Brennstoff Erdgas oder Flüssiggas betrieben. Hierzu gibt es keine direkten öffentlichen Zuschüsse mehr und keine subventionierten Förderfinanzierungen über die KFW. Dazu bieten die Banken und Bausparkassen Modernisierungskredite an. Oftmals auch ohne Grundbuchabsicherung bis 30.000 €. Hierzu lohnt sich ein Vergleich über eine der vielen Finanzierungsplattformen wie check24 oder verivox oder smava. Im Regelfall liegen diese Finanzierungen in der Höhe zwischen 2 % und 4% bei einer Laufzeit bis 10 Jahren. Bei einem Kreditbetrag von 10.000 € mit 3 % Jahreszins und 10 Jahren Laufzeit beträgt die Rückzahlungsrate 96,37 € im Monat.
Wie finanziere ich eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage?
Diese Heizungsanlagen haben den großen Vorteil das jede Menge CO2 eingespart wird. Ob Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solaranlage – jeder dieser Anlage funktioniert mit erneuerbaren Energien. Aktuell werden diese Anlagen mit 35 % der Investition im Gebäudebestand mittels Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft gefördert. Bei bestehenden Ölheizungen erhöht sich der Zuschuss auf 45 % der Investition. Das Land NRW bietet zusätzlich noch Fördermittel bis zu 3.000 € in der Kombination Pelletanlage oder Wärmepumpe mit Solarunterstützung an.
Der wichtigste Teil ist die Förderfinanzierung von der KFW (Programm 167 Energieeffizient Sanieren) für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. Diese Finanzierung kann auch mit den öffentlichen Förderzuschüssen kombiniert werden. Aktuell bietet die KFW dazu einen Zinssatz von 0,78 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren an. Dieser Zinssatz ist mit Steuermittel subventioniert und liegt unterhalb der Inflationsrate/Geldentwertung. Daher macht es in der Regel keinen Sinn eigenes Geld zu investieren und möglichst immer diese Kreditform zu nutzen. Zu beantragen ist diese Förderfinanzierung über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Hier fangen leider auch die Schwierigkeiten etwas an. Die Bank haftet für die Sicherheiten des Kreditnehmers und hat nur eine geringe Gewinnbeteiligung an diesem Darlehen. Deswegen wollen zwischenzeitlich auch die meisten Banken diesen Kredit nur für Ihre Stammkunden vergeben die eine hohe Bonität haben. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Bei einem Kreditbetrag von 10.000 € mit 10 Jahren Laufzeit und 0,78 % Zinssatz beträgt die Rückzahlungsrate vom 1.-12. Monat 6,50 € und vom 13. – 120. Monat 95,91 €. Damit sparen Sie zu allen anderen Lösungen monatlich Geld.
Tipps für das Beratungsgespräch mit der Bank:
Bereiten Sie sich auf den Termin vor!
Wenn Sie gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Berater des KFW Finanzierungspartners (Bank) gehen, ebnen Sie sich damit den Weg zum optimalen Finanzierungsmix. Fünf Tipps helfen Ihnen dabei:
- Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Gesprächstermin
Machen Sie dabei ein treffen mit dem Fachmann für Förderprodukte aus. Fragen Sie bereits bei der Terminvereinbarung nach, welche Unterlagen für das Gespräch benötigt werden. So können Sie sich optimal vorbereiten.
- Behalten Sie Ihr Ziel im Auge
Zunächst überzeugen Sie Ihren Berater, Ihr Projekt zu finanzieren. Dann suchen Sie gemeinsam nach der günstigsten Lösung. Die lautet in der Regel: öffentliche Fördermittel, ergänzt durch ein Darlehen des Finanzierungspartners.
- Sprechen Sie das Thema öffentliche Fördermittel an
Die Finanzierungspartner arbeiten gewinnorientiert, bemühen sich also Ihr Geld zu möglichst guten Konditionen zu verleihen. Verständlich, dass Ihre Mitarbeiter nicht immer auf preisgünstige staatliche Finanzquellen verweisen. Fragen Sie in diesem Fall konkret danach.
- Überlegen Sie, welche Sicherheiten Sie anbieten können.
Die Finanzierungspartner müssen bei der Vergabe größte Vorsicht walten lassen und bestehen deshalb auf einer Absicherung ihres finanziellen Engagements. Wenn Sie sich bereits vor dem Gespräch überlegen, welche Sicherheiten Sie anbieten können, kann Ihnen das den Weg zur optimalen Finanzierung erleichtern.
- Rechnen Sie damit, das nicht jeder Finanzierungspartner Ihr Vorhaben finanzieren will
Vereinbaren Sie deshalb Termine bei verschiedenen Finanzierungspartnern. Nutzen Sie die Online-Beratungsanfrage, um
- Finanzierungspartner zu finden und
- bei bis zu 3 Finanzierungspartnern einen Beratungstermin anzufragen.
Und noch ein Tipp
Wer Fördermittel nutzen möchte, muss unbedingt die Fristen einhalten. Kreditanträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zwischen Antrag und Auszahlung des Geldes können vier Wochen und mehr vergehen. Auch die Bearbeitungszeit des Finanzierungspartners sollten Sie einkalkulieren.
(Quelle: KFW Förderbank)
Als Alternative zu einer Finanzierung bietet sich für den gewerblichen Bereich eine Leasing-Lösung an. Energieversorger bieten auch Contractinglösungen über 10 – oder 15 Jahre an. In all diesen Themen haben wir die passenden Finanzierungspartner.
Welches Ziel haben Sie mit Ihrer neuen Heizung?
Dieses Ziel sollte genau definiert werden – um auch dazu die passende Finanzierung und Betreiberlösung zu finden.
Folgende Thesen können dabei helfen:
Finanzierung
Der Kapitalmarkt bietet aktuell egal bei Modernisierungsdarlehen oder Förderkrediten extrem günstige Zinsen an. Diese Finanzierungsform ist von allen mit die günstigste Variante. Das Betreiberrisiko der Anlage obliegt dem Betreiber, kann aber von uns über eine 15-jährige Garantieerweiterung nach Inbetriebnahme der neuen Anlage abgedeckt werden.
Leasing einer Heizungsanlage
Heizungsanlagen können von gewerblichen Firmen oder Selbstständigen geleast werden. Der Vorteil dieser Finanzierungsform ist das die Anlage nicht im Anlagevermögen aufgenommen wird und eine monatliche Leasinggebühr für die Abnutzung der Anlage anfällt. Leasingfinanzieren werden aktuell mit 3 – 5 % Zinssatz je nach Bonität und Laufzeit kalkuliert. Die Laufzeit der Anlagen beträgt in der Regel 84 – 120 Monate und die Anlagen haben dann einen Restwert von 5 %. Eine Garantieverlängerung über die gesamte Vertragslaufzeit kann von uns abgedeckt werden.
Contracting der Anlage
Einige Energieversorger bieten ein Anlagencontracting für Ihre Heizungsanlage an. Diese Lösung beinhaltet die Investition, die Garantie sowie die Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten über die Vertragslaufzeit an der Heizungsanlage. Abdeckt werden nur Investitionen im Heizraum und ggf. Lagerraum sowie Kaminsanierung. Der Kunde kann sich die Energie kaufen wo er möchte. Für je 10.0000 € Investitionssumme werden ca. 150,00 € Monatsrate inklusive aller Leistungen berechnet. Die Laufzeit beträgt in der Regel 15 Jahre. Nach dieser Zeit geht die Anlage zu einem geringen Restwert in das Kundeneigentum über.
Wärmelieferung
Diese Betriebsform ist ähnlich mit dem Anlagencontracting zu vergleichen. In der Regel ist man an dem Brennstoff Erdgas gebunden. Der Energieversorger oder Contractor stellt die Anlage ohne Investition zur Verfügung und man bezahlt einen monatlichen Grundpreis für die Anlagenbereitstellung, einen Wärmepreis für die gelieferte Wärmeenergie und einen Messpreis für den oder die installierten Wärmezähler. Die Betriebskosten sind mit der des Anlagencontractings vergleichbar.
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